DER BUNDESABFALLWIRTSCHAFTSPLAN
NEU: Aktualisierung der Abfalldaten 2009
Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG) hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mindestens alle fünf Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) zu erstellen.Nach den Plänen von 1992, 1995, 1998 und 2001 wurde nunmehr der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2006 als vierte Fortschreibung erarbeitet. Im Folgenden wird der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2006 bereitgestellt. Verknüpfungen (Links) zu Rechtstexten, Richtlinien, Studien und Seiten außerhalb der Domain „bundesabfallwirtschaftsplan.at“ dienen der Information und sind nicht Teil des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2006.
Der
Durch das Inkrafttreten der EG-AbfallverbringungsVO Nr. 1013/2006 (Anwendung ab 12. Juli 2007) änderten sich Abfalleinträge und Codes auf den Anhängen der genannten Verordnung (nunmehr Zweilistensystem: Grüne und Gelbe Abfallliste anstelle des Dreilistensystems). Es ergab sich die Notwendigkeit, das Kapitel 5.3 des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2006 vollständig zu überarbeiten und als separates Kapitel (pdf-Datei) zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund von Novellierungen der EG-AbfallverbringungVO Nr. 1013/2006 sowie der Annahme relevanter EU-Anlaufstellenleitlinien in den letzten Jahren war eine neuerliche Anpassung des
Anbei wird der
Bildband zu den Anwendungshinweisen
Der gegenständliche
Zu beachten ist die nunmehr gültige Interpretation der Einträge gemäß der Neufassung des Kapitels 5.3 in der Version 2009. Die wichtigsten Interpretationsänderungen betreffend Abfalleinträge sind aus beiliegender
Aktuelle Abfalldaten 2009
Die Daten der
01.03.2010, Lebensministerium VI/3
