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BAWP - DER BUNDES-ABFALLWIRTSCHAFTSPLAN 2011

Veröffentlichung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2011 

Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG) hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mindestens alle sechs Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) zu erstellen. Nach den Plänen von 1992, 1995, 1998, 2001 und 2006 wurde nunmehr der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2011 als fünfte Fortschreibung erarbeitet. Im Folgenden wird der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2011 in zwei Teilen bereitgestellt:

BAWP 2011 - Teil 1

BAWP 2011 - Teil 2

Die Kapitel 1 - 9 können auch über die Kapitelreiter gesondert abgerufen werden.

Im Rahmen der Erstellung des BAWP 2011 wurde erstmals eine Strategische Umweltprüfung gemäß § 8a. AWG 2002 (Umweltprüfung) durchgeführt, wobei hierdurch auch den Anforderungen der SUP-Richtlinie (RL 2001/42/EG) entsprochen wurde. Mit der strategischen Umweltprüfung wurde geprüft, ob und gegebenenfalls inwieweit die Planung, insbesondere im Hinblick auf die Maßnahmensetzung, voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt nach sich zieht. Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung wurden in einem Umweltbericht dokumentiert. Weiteres wird auf die gemäß § 8a Abs. 6 AWG 2002 zu erstellende zusammenfassende Erklärung verwiesen. 

Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2011 (Federal Waste Management Plan 2011 (Band 1) und (Band 2)) ist auch wieder in einer englischen Version verfügbar.

Das Handbuch zu Kapitel 8.2 des BAWP 2011 basiert auf den Ausführungen des BAWP 2011 betreffend grenzüberschreitende Abfallverbringung und enthält beispielhafte Fotos zu vielen Einträgen der Grünen Abfallliste sowie Gegenbeispiele notifizierungspflichtiger Abfälle der Gelben Abfallliste. Es soll den Kontrollbehörden und anderen in diesem Bereich Tätigen als Entscheidungshilfe bei der Anwendung der EG-AbfallverbringungsVO, Nr. 1013/2006 dienen. 

 

Aktualisierung des Anhangs IIIB

Mit der Verordnung (EU) Nr. 135/2012 der Kommission vom 16. Februar 2012 wurden  bestimmte noch nicht eingestufte Abfälle in den Anhang IIIB der EG-AbfallverbringungsVO (=Grüne Liste nur bei Verbringung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, für die keine Übergangsfristen bestehen) eingestuft. Da diese Verordnung erst nach der Publikation des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2011 bzw. des Handbuchs zu Kapitel 8.2 des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2011 in Kraft trat und direkt in den Mitgliedstaaten anzuwenden ist, ergab sich die Notwendigkeit einiger Änderungen der bisherigen Erläuterungen.

Der Anhang IIIB ist auch in Englisch verfügbar.  

 

Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2006 steht weiterhin als pdf-Datei zur Verfügung (in Englisch: Federal Waste Management Plan 2006).

Downloads

25.07.2012, Lebensministerium VI/3