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DER BUNDESABFALLWIRTSCHAFTSPLAN

NEU: Aktualisierung der Abfalldaten 2009

Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG) hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mindestens alle fünf Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) zu erstellen.
 
Nach den Plänen von 1992, 1995, 1998 und 2001 wurde nunmehr der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2006 als vierte Fortschreibung erarbeitet. Im Folgenden wird der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2006 bereitgestellt. Verknüpfungen (Links) zu Rechtstexten, Richtlinien, Studien und Seiten außerhalb der Domain „bundesabfallwirtschaftsplan.at“ dienen der Information und sind nicht Teil des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2006.
 
Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2006Bundesabfallwirtschaftsplan 2006 steht auch als pdf-Datei zur Verfügung (Achtung: Hinsichtlich Kapitel 5.3 wird auf die unten beigefügte Neufassung des Kapitels 5.3, die im November 2009 veröffentlicht worden ist, hingewiesen!). Die getroffenen Entscheidungen über die eingelangten Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und des Anhörungsverfahrens gem. § 8 AWG 2002 und die Gründe, auf denen die Entscheidungen beruhenEntscheidungen über die eingelangten Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und des Anhörungsverfahrens gem. § 8 AWG 2002 und die Gründe, auf denen die Entscheidungen beruhen, sind zu veröffentlichen.
 
Durch das Inkrafttreten der EG-AbfallverbringungsVO Nr. 1013/2006 (Anwendung ab 12. Juli 2007) änderten sich Abfalleinträge und Codes auf den Anhängen der genannten Verordnung (nunmehr Zweilistensystem: Grüne und Gelbe Abfallliste anstelle des Dreilistensystems). Es ergab sich die Notwendigkeit, das Kapitel 5.3 des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2006 vollständig zu überarbeiten und als separates Kapitel (pdf-Datei) zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund von Novellierungen der EG-AbfallverbringungVO Nr. 1013/2006 sowie der Annahme relevanter EU-Anlaufstellenleitlinien in den letzten Jahren war eine neuerliche Anpassung des Neufassung Kapitel 5.3Kapitels 5.3 "Anwendungshinweise zu den Anhängen III bis V der Verbringungsverordnung" in der Version 2009 erforderlich, welche die früheren Fassungen komplett ersetzt.

Anbei wird der Stellungnahmen 2009Kommentar zu den im Rahmen des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens eingelangten Stellungnahmen betreffend Kapitel 5.3. in der Version 2009 veröffentlicht. 
 
Bildband zu den Anwendungshinweisen
Der gegenständliche BildbandBildband enthält beispielhafte Fotos zu vielen Einträgen der Grünen Abfallliste sowie Gegenbeispiele notifizierungspflichtiger Abfälle der Gelben Abfallliste und soll den Kontrollbehörden und anderen in diesem Bereich Tätigen als Entscheidungshilfe bei der Anwendung der EG-AbfallverbringungsVO, Nr. 1013/2006 dienen.
 
Zu beachten ist die nunmehr gültige Interpretation der Einträge gemäß der Neufassung des Kapitels 5.3 in der Version 2009. Die wichtigsten Interpretationsänderungen betreffend Abfalleinträge sind aus beiliegender Interpretationsänderungen 2009Übersicht zu entnehmen.

Aktuelle Abfalldaten 2009 
Die Daten der Statusbericht 2009Kapitel 1 - 3 des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2006 wurden aktualisiert (Februar 2010).

01.03.2010, Lebensministerium VI/3