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POPs

2004 wurde die Stockholm Konvention zur Verringerung und Beseitigung persistenter organischer Schadstoffe – so genannt POPs (persistent organic pollutants) - beschlossen (http://www.pops.int). Die von der Konvention geregelten Stoffgruppen umfassen eine Reihe chlororganischer Verbindungen, vor allem Pestizide, polychlorierte Biphenyle (PCBs) und polychlorierte Paradibenzodioxine und -furane („Dioxine“ PCDD/PCDF).

Sowohl die EU als Gemeinschaft, als auch Österreich als Einzelstaat sind Vertragsparteien dieser Konvention. Die Konvention beinhaltet ein Verbot der Herstellung und Verwendung von POPs (mit wenigen, begrenzten Ausnahmen für die Bekämpfung von Krankheitsüberträgern), die Verpflichtung zur Beseitigung bestehender Altbestände und die Verpflichtung die unwillentliche Erzeugung von POPs (hiervon sind besonders Dioxine betroffen) zu minimieren.  Zur Umsetzung dieser Ziele ist innerhalb von zwei Jahren ein nationaler Aktionsplan zu erstellen. In der EU erfolgt die Umsetzung der Konvention durch die Verordnung 850/2004/EG.

Die von der Konvention betroffenen Pestizide wurden in Österreich überwiegend bereits durch die Verordnung BGBl. Nr. 97/1992 verboten.
 
Ebenso ist die Herstellung, das in Verkehr setzen und die Verwendung von PCBs durch die Verordnung BGBl. Nr. 210/1993 in Österreich verboten. Diese Verbotsverordnung sieht Fristen für das außer Betrieb nehmen und Beseitigen von PCB-haltigen elektrischen Betriebsmitteln (Transformatoren, Kondensatoren) vor. Seit 1. Jänner 2000 dürfen nur noch Kleinkondensatoren (< 1 l) und ölgekühlte Transformatoren mit einen PCB-Gehalt im Öl < 500 ppm  betrieben werden.
 
Auch hinsichtlich der Reduktion von Dioxinemissionen wurden in den vergangenen zwei Jahrzehnten in Österreich wesentliche Fortschritte erzielt. Neben der Festlegung strenger Emissionslimits für die Abgasemission wurden in der Abfallverbrennungsverordnung (BGBl. II Nr. 389/2002) für die stoffliche Verwertung von Rückständen aus der Abfallverbrennung Grenzwerte für den POPs-Gehalt festgelegt, die um 2 Größenordnungen unter den Grenzwerten der Definition von „POPs-Abfall“ liegen.

Als Herausforderung im nationalen Umsetzungsplan bleibt das Erfassen und die zügige Beseitigung von bestehenden „hot spots“ bezüglich POPs. Insbesondere PCBs erfordern hier kurz- und mittelfristig ein erhöhtes Augenmerk. Die Verwendung von PCBs in Kleinkondensatoren wurde Mitte der 80-iger Jahre eingestellt. Dennoch beinhalten heute noch in Verkehr stehende Elektro(alt)geräte teilweise PCB-haltige Kondensatoren. Dies  betrifft vor allem Geräte mit Elektromotoren (Waschmaschinen, Kompressor-Kühlgeräte) und industrielle Beleuchtungseinrichtungen (Leuchtstofflampen mit Kompensationskondensatoren). Die Behandlungspflichtenverordnung BGBl. II Nr. 459/2004 sieht deshalb die verpflichtende Entfernung (potentiell) PCB-haltiger Kondensatoren aus Elektroaltgeräten im Zuge der Abfallbehandlung vor.

Das wichtigste Kompartiment potentiell POPs-belasteter Abfälle stellen in naher Zukunft aber Baurestmassen dar. PCBs wurden in den 60-iger und 70-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts als Weichmacher in dauerelastischen Fugendichtungen und in Anstrichmitteln eingesetzt. Beim Rückbau von Gebäuden, die in diesem Zeitraum errichtet oder renoviert wurden, ist daher ein Augenmerk auf die mögliche Belastung mit PCBs in Dichtmassen und mit diesen in Kontakt stehenden Bauteilen zu legen.

Von den prinzipiell zur Zerstörung von POPs zur Verfügung stehenden Technologien ist derzeit in Österreich nur die Hochtemperaturverbrennung im industriellen Maßstab verfügbar. Die POPs-Verordnung der EU sieht vor, dass bei unbrennbaren Abfällen mit geringer POPs-Belastung auch alternative Behandlungsmöglichkeiten erlaubt sind. Diese umfassen insbesondere die Deponierung in einer Untertagedeponie.

23.05.2006, Lebensministerium VI/3