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Vermeidung

Seit dem Jahr 1990 wurde basierend auf dem AbfallwirtschaftsgesetzAbfallwirtschaftsgesetz und dem Chemikaliengesetz eine Reihe von Verordnungen erlassen, mit dem Ziel, bestimmte gefährliche Abfälle zu vermeiden, durch weniger gefährliche Abfälle zu substituieren bzw. den Schadstoffgehalt in den jeweiligen Abfällen zu verringern.

  
In wie weit diese Bemühungen erfolgreich waren, wird in der Strategie zur Abfallvermeidung und Verwertung im Maßnahmenbündel „Produktbezogene Stoffflussanalyse“ analysiert.

Bisher wurden vor allem Erfolge bei der Vermeidung gefährlicher Abfälle von Mineralölprodukten, bei Farb- und Anstrichmitteln, im Bereich ölverunreinigter Böden und bei besonders gefährlichen Transformatorölen und bei Batterien erzielt.

02.02.2006, Lebensministerium VI/3