http://www.bundesabfallwirtschaftsplan.at

Lebensministerium.at

Servicelinks

Hauptnavigation

Suche



Inhalt

Ausstufungen

Bei einigen als gefährlich eingestuften Abfallarten sind auch nicht gefährliche Abfälle mit umfasst, die keine gefahrenrelevanten Eigenschaften aufweisen. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen und um Weiterentwicklungen der Produktionsprozesse in Richtung „cleaner production“ zu unterstützen, kann für einen als gefährlich gelisteten Abfall im Einzelfall der Nachweis erbracht werden, dass dieser Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften aufweist (Ausstufung).

 
Für gefährliche Abfälle ist eine Ausstufung in jedem Stadium der Entsorgungskette zulässig (siehe Abschnitt „Ordnungspolitische Maßnahmen - Gefährliche Abfälle“). Die Ausstufung muss dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft angezeigt werden. Sie kann für eine Einzelcharge oder einen Abfall aus einem definierten Prozess in gleich bleibender Qualität durchgeführt werden. Sie kann entweder vom jeweiligen Abfallbesitzer („normale“ Ausstufung) oder vom Deponieinhaber zum Zweck der Deponierung auf seiner Deponie vorgenommen werden.

Aus Sicht der Begleitscheinauswertungen bewirken Ausstufungen vom Abfallersterzeuger, dass ein bestimmter Abfall (entweder eine einzelne Abfallcharge oder Abfälle aus einem definierten Prozess in gleich bleibender Qualität) noch vor der ersten Übergabe vom Abfallerzeuger an einen Behandler nicht in das Kontrollregime für gefährliche Abfälle hineinfällt und daher dem Abfalldatenverbund nie gemeldet wird.

Im Vergleich zum Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2001, basierend auf dem Datenstand 1999, haben sich die Mengen der ausgestuften Abfälle bis zum Jahr 2004 in etwa versiebenfacht. Im Jahr 2004 wurden etwa 2.39 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle ausgestuft, was 594 Ausstufungsfällen entspricht. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über sämtliche ausgestufte Abfallarten im Jahr 2004 geordnet nach den Abfallmengen. Besonders ins Gewicht fallen die sonstigen (bzw. öl- und rohöl-) verunreinigten Böden gefolgt von den Schlacken und Aschen (bzw. Flugaschen und -stäuben) aus Abfallverbrennungsanlagen. Die Ursache dafür liegt insbesonders im § 4 Abs. 4 Z. 1 der Abfallverzeichnisverordnung, wonach Aushubmaterial von Standorten, bei denen auf Grund des Umgangs mit boden- oder wassergefährdenden Stoffen die begründete Annahme besteht, dass eine gefahrenrelevante Eigenschaft gemäß Anlage 3 zutrifft (z.B. bei metall- oder mineralölverarbeitenden Betrieben, Tankstellen, Putzereien, Betrieben der chemischen Industrie, Gaswerken oder Altlasten) als gefährlich gilt.

Tabelle: Ausgestufte Massen 2004 – gefährliche Abfallarten vor Ausstufung in Tonnen
 Schlüssel-
 nummern
 
 Angezeigte Abfallarten vor Ausstufung   Anzahl
   der
 Ausstu-

 fungen
 
 Gesamt
 ausgestufte
 Massen
 
 31424   
 
 sonstige verunreinigte Böden; gefährlich
 
124  
 
 931.000 
 
 31308   Schlacken und Aschen aus
 Abfallverbrennungsanlagen; gefährlich 
39  
 
 380.000 
 
 31309   
 
 Flugaschen und -stäube aus
 Abfallverbrennungsanlagen; gefährlich
 
15  
 
 310.000 
 
 31423   
 
 ölverunreinigte Böden; gefährlich 
223  
 
 155.000  
 
 54504   
 
 rohölverunreinigtes Erdreich, Aushub
 und Abbruchmaterial; gefährlich
 
33  
 
 152.000 
 
31223   
 
 Stäube, Aschen und Krätzen aus
 sonstigen Schmelzprozessen;
 gefährlich 
 
8  
 
 142.000 
 
31441   
 
 Bauschutt und/oder Brandschutt mit
 schädlichen Verunreinigungen; gefährlich    
9  
 
  98.000 
 
31301   
 
 Flugaschen und -stäube aus
 Feuerungsanlagen 
 
3  
 
  83.000 
 
51310   
 
 sonstige Metallhydroxide; gefährlich
 
14  
 
  55.000 
 

 
 weitere 32 gefährliche Abfallarten 
 
126 
 
  84.000 
 

 
 Summen in Tonnen gerundet       
594  
 
  2,39 Mio 
 


Eine Aufteilung der ausgestuften Abfallmengen in Abhängigkeit von der Art (bzw. dem Zweck) der Ausstufung ergibt folgendes Bild:
 Ausstufungsart   
 
 Ausstufungszweck   
 
 ausgestufte 
 Abfallmenge im

 Jahr 2004 (t)
 
 Prozessausstufung   
 
 "normale" Ausstufung 
    1.265.000 
 
 Einzelchargenausstufung   
 
 Ausstufung zur Deponierung
 
      439.000 
 
 Einzelchargenausstufung   
 
 "normale" Ausstufung 
      362.000 
 
 Prozessausstufung   Ausstufung zur Deponierung 
      325.000 
 


Die obigen Tabellen beziehen sich auf den Datenstand 16.06.2005. Die Auswertung für die obigen Tabellen erfolgte auf Basis der voraussichtlichen Mengen der anfallenden Abfälle pro Jahr laut Ausstufungsanzeigen, wobei jene Ausstufungen, die im Jahr 2004 beginnen bzw. enden als Aliquot der voraussichtlichen Abfallmengen berechnet wurden.

Diese ausgestuften Abfälle konnten auf Grund der Ausstufungsuntersuchung insgesamt 44 Abfallarten zugeordnet werden. Die folgende Tabelle zeigt die größten Massenzuordnungen zu nicht gefährlichen Abfällen. 

Ausgestufte Massen 2004 – Abfallarten nach erfolgter Ausstufung in Tonnen
Schlüssel-
nummern

 
Abfallarten nach
Ausstufung
 
Spezifizierung 
Ausgestufte
Masse
 
 
31424 37  sonstige verunreinigte
Böden
 
Bodenaushubmaterial
sowie ausgehobenes
Schüttmaterial, sonstig
verunreinigt, nicht
gefährlich 
482.000 
 
31308 88  Schlacken und Aschen
aus Abfallverbrennungs-
anlagen
 
Ausgestuft 
380.000 
 
31411 29  Bodenaushub  Bodenaushubmaterial 1
mit Hintergrundbelastung 
319.000 
 
31309 88  Flugaschen und
-stäube aus
Abfallverbrennungs-
anlagen
 
Ausgestuft 
310.000 
 
31423 36  ölverunreinigte Böden  Bodenaushubmaterial
sowie ausgehobenes
Schüttmaterial, KW-
verunreinigt, nicht
gefährlich 
183.000 
 
54504 88  rohölverunreinigtes
Erdreich,
Aushub und
Abbruchmaterial
 
Ausgestuft 
152.000 
 
31223 88  Stäube, Aschen und
Krätzen aus
sonstigen
Schmelzprozessen
 
Ausgestuft 
122.000 
 
31409  Bauschutt (keine
Baustellenabfälle)
 
 
98.000 
 
31301  Flugaschen und
-stäube aus sonstigen
Feuerungsanlagen
 
 
83.000 
 
51310 88  sonstige
Metallhydroxide
 
Ausgestuft 
55.000 
 
31219  Hochofenschlacke   
50.000 
 
31411 33  Bodenaushub  Baurestmassenqualität 
37.000 
 
31221 88  sonstige Schlacke
aus der
Stahlerzeugung
 
Ausgestuft 
26.000 
 
31223 91  Stäube, Aschen und
Krätzen aus
sonstigen
Schmelzprozessen
 
Verfestigt 
20.000 
 
31467  Gleisschotter   
15.000 
 
31203 88  Schlacken aus NE-
Metallschmelzen
 
Ausgestuft 
10.700 
 
31307  Kesselschlacke   
10.000 
 
  Weitere 27 ausgestufte
Abfallarten 
 
37.000 
 
  Summe gerundet   
2,39 Mio 
 

20.07.2006, Lebensministerium VI/3