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Foto: BMLFUW/UBA/Grö...

Medizinische Abfälle - Abfallqualitäten

Definition und Herkunft

Medizinische Abfälle sind Abfälle aus Krankenhäusern, aus Sanatorien, aus der Hauskrankenpflege, aus dem Blutspendedienst, aus Arzt- und Tierarztpraxen, aus Apotheken, von sonstigen Stellen des Gesundheits- und Krankenpflegewesens (Pflegeheime, Hebammen, Dentisten) sowie aus medizinischen und veterinärmedizinischen Versuchs-, Untersuchungs- und Forschungsanstalten.

 
Sie unterteilen sich in folgende vier Hauptgruppen:

Gruppe 1:
Abfälle, die weder innerhalb noch außerhalb des medizinischen Bereichs eine Gefahr darstellen.

Gruppe 2:
Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereichs eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, jedoch nicht wie gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen.

Gruppe 3:
Abfälle, die innerhalb und außerhalb des medizinischen Bereichs eine Gefahr darstellen und daher in beiden Bereichen einer besonderen Behandlung bedürfen. Diese Abfälle sind als „gefährlicher Abfall“ zu entsorgen.

Gruppe 4:
Sonstige im medizinischen Bereich anfallende Abfälle.


Zusammensetzung

Medizinische Abfälle setzen sich hauptsächlich wie folgt zusammen:

Gruppe 1:
Hier sind jene nicht gefährlichen Abfälle aus dem medizinischen Bereich zusammengefasst, die auch in jedem normalen Haushalt anfallen und die in der Regel an die Abfallsammlung in den Kommunen weiter gegeben werden. Die betreffenden Abfälle sind u. a. Siedlungsabfall, Sperrmüll, biogene Abfälle, Straßenkehricht, Altstoffe (Papier und Pappe, Glas, Metalle und Kunststoffe).


Gruppe 2:
Diese Gruppe wird in „Abfälle ohne Verletzungsgefahr“, „Abfälle mit Verletzungsgefahr“ und „Nassabfälle“ unterteilt.

„Abfälle ohne Verletzungsgefahr“ sind beispielsweise Gemische aus Wundverbänden, Gipsverbänden, Stuhlwindel, Einmalwäsche, Vorlagen, Tampons, Einmalartikel (z.B. Tupfer, Handschuhe, Einmalspritzen ohne Kanüle, Katheter, Infusionsgeräte ohne Dorn), restentleerte Urinsammelsysteme und Infusionsbeutel oder Ähnliches, auch wenn diese blutig sind, nicht-restentleerbare Medizinprodukte, die mit ausreichend aufsaugendem Material konditioniert sind (z.B. Dialysatorfilterset, gelgefüllte Absaugsysteme).

„Abfälle mit Verletzungsgefahr“ sind u. a. Kanülen und sonstige verletzungsgefährdende spitze oder scharfe Gegenstände wie Lanzetten, Skalpelle und Ampullenreste.
 
Zu „Nassabfällen“ zählen z.B. nicht restentleerte, mit Absaugsekreten gefüllte Einwegsysteme, bei denen durch den Transport die Möglichkeit des Flüssigkeitsaustritts gegeben ist.


Gruppe 3:
Dazu gehören Abfälle, die eine besondere Gefahr darstellen, z.B. nicht desinfizierte mikrobiologische Kulturen und mit gefährlichen Erregern behaftete Abfälle.


Gruppe 4:
Folgende Fraktionen werden dieser Gruppe zugerechnet: Abfälle von Arzneimitteln, Desinfektionsmittel, Laborabfälle und Chemikalienreste, Fotochemikalien, Quecksilber und quecksilberhaltige Rückstände, Körperteile und Organabfälle, Versuchstiere und Kadaver von Tieren sowie Tierkörperteile, tierische Fäkalien, Küchen- und Kantinenabfälle sowie Elektro- und Elektronikgeräte.
 
Weitere Informationen können der  ÖNORM S 2104 „Abfälle aus dem medizinischen Bereich“ 1.1.2005 erhältlich beim Österreichischen Normungsinstitut entnommen werden.
 
 
Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2006 befasst sich mit diesem Thema auch auf folgenden Seiten: 
"Behandlungsgrundsätze gemäß Abfallbehandlungspflichtenverordnung"
"Branchenkonzept Medizinische Abfälle"

28.06.2006, Lebensministerium VI/3