Aushubmaterialien - Abfallqualitäten
Definition und Herkunft
Aushubmaterial: Material, welches durch Ausheben oder Abräumen anfällt
Nicht gefährliches Aushubmaterial
Erdaushub: Erdaushub umfasst jedes Material, das durch Ausheben oder Abräumen anfällt und zum überwiegenden Anteil (>50 %) aus Boden oder Erde besteht.
Bodenaushubmaterial: Material, das durch Ausheben oder Abräumen von im Wesentlichen natürlich gewachsenem Boden oder Untergrund – auch nach Umlagerung – anfällt, sofern der Anteil an bodenfremden Bestandteilen, z.B. mineralische Baurestmassen, nicht mehr als 5 Vol % beträgt und keine mehr als geringfügigen Verunreinigungen, insbesondere mit organischen Abfällen, vorliegen; die bodenfremden Bestandteile müssen bereits vor dem Aushub im Boden oder Untergrund vorhanden sein (Anteil aus Boden oder Erde >95 %). Bodenaushubmaterial kann von verschiedenen Standorteinheiten stammen (siehe auch Abschnitt Rekultivierungs- und Verfüllungsmaßnahmen).
Bodenaushub: Bodenaushubmaterial, das nur von einer Standorteinheit stammt.
Technisches Schüttmaterial: nicht gefährliches Aushubmaterial von bautechnischen Schichten wie Rollierung, Frostkoffer, Drainageschicht – das ist im Gegensatz zu Bodenaushubmaterial keinen natürlich gewachsenen Boden oder Untergrund darstellt, sondern entsprechend technischen Anforderungen wie z.B. einer bestimmten Sieblinie hergestellt wurde.
Abfallarten nach ÖNORM S2100 (ausgegeben am 1.10.2005)
SN 31411 29 „Bodenaushub“; Bodenaushubmaterial mit Hintergrundbelastung; Mindestanforderungen unter Sonderbestimmungen (siehe Abschnitt Rekultivierungs- und Verfüllungsmaßnahmen)
„Hintergrundbelastung“ liegt dann vor, wenn die Anforderungen des Abschnitts Rekultivierungs- und Verfüllungsmaßnahmen eingehalten werden
SN 31411 30 „Bodenaushub“; Klasse A1; eine Zuordnung zur Spezifizierung 30 – und somit die detaillierteren Untersuchungen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der „Klasse A1“ – ist nur erforderlich für die Verwertung in landwirtschaftlichen Rekultivierungsschichten
SN 31411 31 „Bodenaushub“; Klasse A2; allgemeine Verwertungskategorie – bei Einhaltung der Anforderungen der „Klasse A2“ kann der Bodenaushub für Verfüllungen und nicht-landwirtschaftliche Rekultivierungsschichten verwendet werden
SN 31411 32 „Bodenaushub“; Klasse A2G; eine Zuordnung zur Spezifizierung 32 – und somit die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der „Klasse A2G“ – ist nur erforderlich für die Verwertung im Grundwasserschwankungsbereich
SN 31411 33 „Bodenaushub“; Baurestmassenqualität; Erdaushub einschließlich Bodenaushubmaterial, der die Qualitätsanforderungen gemäß einer Verordnung nach § 65 Abs. 1 AWG 2002 für die Deponierung von Baurestmassen auf einer Deponie für Inertabfälle gemäß der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien einhält
„Baurestmassenqualität“ liegt dann vor, wenn sowohl die Anforderungen einer Deponie für Inertabfälle gemäß der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien, als auch die Anforderungen einer Baurestmassendeponie gemäß Deponieverordnung BGBl. Nr. 164/1996 i.d.F. BGBl. II Nr. 49/2004 eingehalten werden.
SN 31411 34 „Bodenaushub“; technisches Schüttmaterial, das weniger als 5 Vol% bodenfremde Bestandteile enthält
SN 31411 35 „Bodenaushub“; technisches Schüttmaterial, ab 5 Vol% bodenfremder Bestandteile
SN 31423 36 „ölverunreinigte Böden“; Bodenaushubmaterial sowie ausgehobenes Schüttmaterial, KW-verunreinigt, nicht gefährlich – Erdaushub einschließlich Bodenaushubmaterial sowie ausgehobenes Schüttmaterial, der zur Ablagerung auf Massenabfall- oder Reststoffdeponien geeignet ist
SN 31424 37 „sonstige verunreinigte Böden“; Bodenaushubmaterial sowie ausgehobenes Schüttmaterial, sonstig verunreinigt, nicht gefährlich - Erdaushub einschließlich Bodenaushubmaterial sowie ausgehobenes Schüttmaterial, der zur Ablagerung auf Massenabfall- oder Reststoffdeponien geeignet ist
SN 31409 „Bauschutt (keine Baustellenabfälle)“; Bauschutt ist ein Gemenge von bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallenden Materialien, wie insbesondere Betonabbruch, Asphaltaufbruch und mineralischer Bauschutt. Bauschutt kann auch Bodenaushubmaterial in untergeordneten Mengen beinhalten (d.h. der Anteil an Bodenaushubmaterial ist geringerer als der Anteil an Bauschutt)
Zusammensetzung
Aushubmaterial besteht überwiegend aus mineralischen Bestandteilen. Unbelastete Fraktionen können in reiner Form oder als Gemisch von Einzelchargen bestehen, beispielsweise aus Schotter, Kiesen, Sanden, Felsabbruch, Erden, Humus, Lehm usw.
Aushubmaterialien können aber auch natürliche Verunreinigungen wie Wurzelreste oder Holzstücke oder anthropogene Verunreinigungen wie Teile von Rohren, Leitungen, Fundamenten u. a. enthalten.
Aktuelle Abfallanalysen
Werden aufgrund der Berücksichtigung der Herkunft oder einer visuellen Kontrolle Kontaminationen vermutet oder aufgrund von durchgeführten Analysen Kontaminationen festgestellt, so ist dieser Abfall einer gefährlichen Abfallart wie z.B. „ölverunreinigte Böden“, „sonstige verunreinigte Böden“ oder „Bauschutt und/oder Brandschutt mit schädlichen Verunreinigungen“ zuzuordnen. Diese Abfallarten sind nicht Gegenstand der in diesem Kapitel beschriebenen nicht gefährlichen Aushubmaterialien.
Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2006 befasst sich mit diesem Thema auch auf folgenden Seiten:
"Bodenaushub"
"Rekultivierungs- und Verfüllungsmaßnahmen"
22.05.2006, Lebensministerium VI/3


