Grünabfälle - Abfallqualitäten
Definition und Herkunft
Zu den Grünabfällen zählen kommunale Garten- und Parkabfälle, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt aus privaten Bereichen, Friedhofsabfälle und Straßenbegleitgrün.
Kommunale Garten- und Parkabfälle sind zumeist pflanzliche Rückstände aus dem kommunalen Bereich (Grünanlagen), wobei deren Sammlung über die Biotonne wegen ihrer Beschaffenheit (Größe oder Masse) weitestgehend nicht möglich ist. Zu einem kleineren Teil stammen Grünabfälle aus Haus- und Schrebergärten.
Friedhofsabfälle bestehen aus getrennt erfassten – zumeist biogenen - Abfällen aus dem Friedhofsbereich.
Unter Straßenbegleitgrün werden alle Grünabfälle verstanden, die aus der Pflege von Straßenrändern oder Flussläufen („Wasserstraßen“) stammen.
Zusammensetzung
Grünabfälle bestehen aus Gras, Laub, Strauch- und Baumschnitt, Abfällen aus der Gräberpflege, Kränzen, Blumengebinden u. a. sowie teilweise nicht kompostierbaren Störstoffen aus den Friedhofsabfällen wie Behältnissen aus Glas und Kunststoff, Gebinden, Kerzen, u. a.
Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2006 befasst sich mit diesem Thema auch auf folgenden Seiten:
„getrennt gesammelte biogene Abfälle“
„Eigenkompostierung in Hausgärten“
„Biotechnische Abfallbehandlungsanlagen“
„Kompostierung“
„Kompost“
27.04.2006, Lebensministerium VI/3
