Weiterentwicklung des Altlastenrechts
Obwohl das bestehende
Altlastensanierungsgesetz in erster Linie die Grundlage für die Erfassung von Verdachtsflächen und Altlasten sowie für die Finanzierung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen bildet, wurden auch die Rahmenbedingungen für die Abwicklung entsprechender Verfahren geschaffen. Durch den Verweis auf dafür anzuwendende Rechtsmaterien bildet es aber kein eigenständiges Verfahrensgesetz.
Zudem bilden diese Rechtsmaterien (Abfallwirtschaftsgesetz, Wasserrechtsgesetz und Gewerbeordnung) in Folge anderer Zielsetzungen nicht die optimale Grundlage für altlastenspezifische Entscheidungen, die sich aus technischen und wirtschaftlichen Überlegungen vornehmlich am Schutzprinzip orientieren müssen. Weiters würde es für die rasche Klärung von Verantwortlichkeiten allfälliger Verpflichteter einschließlich der Liegenschaftseigentümer besonderer Bestimmungen bedürfen, die auch einen unmittelbaren Zugriff auf finanzielle Mittel der Verpflichteten ermöglichen sollten.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat in diesem Zusammenhang unter Einbindung namhafter Experten bereits zahlreiche Grundlagen erarbeitet, die in eine geplante rechtliche Neuordnung einfließen sollen. Dabei wird auch der Entwicklung eines Modells für nachnutzungsbezogene Sanierungszielwerte großer Stellenwert einzuräumen sein.
17.02.2006, Lebensministerium VI/3
