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Räumung des
Foto: KPC

Förderung von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen

Für die Finanzierung von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen wurden bisher Fördermittel für 181 Projekte in der Höhe von rd. 444 Mio. Euro ausbezahlt, wobei allein im Jahr 2005 für neue Altlastensanierungsprojekte Mittel in der Höhe von rd. 25 Mio. Euro zugesichert wurden.

 
 
Grundlage für die Förderung sind das Umweltförderungsgesetz und die Förderungsrichtlinien für die Altlastensanierung oder -sicherung, welche im Jahr 2002 zur Anpassung an den EU-Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen novelliert worden sind.

Grundlegende Änderungen ergaben sich durch den weitgehenden Ausschluss von Förderungen für „verschmutzungsverantwortliche“ Wettbewerbsteilnehmer (Verursacher von Altlasten nach 1959, die umweltrelevante Bewilligungen oder Genehmigungen nicht eingehalten oder ihre Anlagen nicht nach dem damaligen Stand der Technik betrieben haben).

Weiters wurden die Förderungen erstmals nach der Prioritätenklassifizierung gestaffelt.

Bei für die Verschmutzung verantwortlichen Nicht-Wettbewerbsteilnehmern:

  • Bis zu 65% der förderungsfähigen Kosten für Altlasten der Prioritätenklasse I
  • Bis zu 60% der förderungsfähigen Kosten für Altlasten der Prioritätenklasse II
  • Bis zu 55% der förderungsfähigen Kosten für Altlasten der Prioritätenklasse III

Wenn der für die Verschmutzung Verantwortliche nicht eindeutig ermittelt oder zur Rechenschaft gezogen werden kann:

  • Bis zu 95% der förderungsfähigen Kosten für Altlasten der Prioritätenklasse I
  • Bis zu 80% der förderungsfähigen Kosten für Altlasten der Prioritätenklasse II
  • Bis zu 65% der förderungsfähigen Kosten für Altlasten der Prioritätenklasse III
Nähere Informationen zur Förderung können unter www.public-consulting.at abgerufen werden.

27.04.2006, Lebensministerium VI/3