Von der Verdachtsfläche zur Altlast
Die Ausweisung einer Altlablagerung oder eines Altstandortes (Verdachtsflächen) als sicherungs- oder sanierungsbedürftige Altlast beginnt mit der Verdachtsflächenmeldung durch den Landeshauptmann, die gewisse Mindestinformationen zu enthalten hat. Mit dem Verdacht einer erheblichen Gefährdung (Erstabschätzung) erfolgt eine Aufnahme in den Verdachtsflächenkataster.
Aus der Erstabschätzung lässt sich auch die Notwendigkeit ergänzender Untersuchungen ableiten, die aus Mitteln des
Ergibt die Gefährdungsabschätzung keine erheblichen Gefahren wird die Fläche entweder aus dem Verdachtsflächenkataster gestrichen (die gewonnenen Daten bleiben erhalten) oder verbleibt als Beobachtungsfläche im Kataster (das vorhandene Schadstoffpotential erfordert Maßnahmen zur Beobachtung die aus Mitteln des ALSAG finanziert werden können).
Sanierte oder gesicherte Verdachtsflächen bzw. Altlasten werden aus dem Verdachtsflächenkataster gestrichen bzw. in der Altlastenatlasverordnung als saniert oder gesichert ausgewiesen.
Insgesamt kann von einem sehr hohen Erfassungsgrad an Altlablagerungen und Altstandorten ausgegangen werden (derzeit 41.989 erfasste Flächen), von denen derzeit 2.030 Flächen im Verdachtsflächenkataster registriert sind.
Auf Grund durchgeführter Untersuchungen und Gefährdungsabschätzungen wurden in der Altlastenatlasverordnung bisher (Stand 1.1.2006) 232 Flächen als sicherungs- und sanierungsbedürftige Altlasten ausgewiesen. Davon wurden 70 Altlasten bereits gesichert oder saniert. Für 43 der verbliebenen 162 Altlasten befinden sich Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen bereits in Durchführung.
Ergänzend zur Altlastenatlasverordnung finden sich nähere Informationen zu Verdachtsflächen und Altlasten unter www.umweltbundesamt.at.
Diagramm: sanierte/gesicherte Altlasten von 1994 – 2005
19.07.2006, Lebensministerium VI/3


