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Foto: BMLFUW/DI Grech

Thermische Behandlungsanlagen (ohne Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle)

 
 

 
Ziel der thermischen Behandlung von Abfällen ist die


  • Reduktion des Gefährdungspotentials von Abfällen durch die Zerstörung ihrer organischen Anteile und durch die Konzentrierung der anorganischen Anteile unter nachfolgender Konditionierung (Immobilisierung) der Reststoffe;

  • Reduktion der Masse und des Volumens an zu deponierenden Abfällen;

  • Hygienisierung der Abfälle;

  • Energiegewinnung.
Die abfallwirtschaftliche Anlagen- und Stoffdatenbank weist 180 Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen (ohne Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle) mit einer Gesamtkapazität von zumindest 2,9 Millionen Tonnen aus.

Ein Teil der Behandlungsanlagen dient ausschließlich der thermischen Behandlung von Abfällen (z.B. Fernwärme Wien / Werk Simmeringer Haide); es existieren jedoch auch „Anlagen zur Mitverbrennung“ (z.B. Betriebe der Zementindustrie, der Energiewirtschaft, der Zellstoff- und Papierindustrie, der Span- und Faserplatten verarbeitenden Industrie), die neben herkömmlichen Brennstoffen wie Öl, Kohle, Holz u. a. anteilig auch aufbereitete Abfälle wie Kunststoffe (z.B. sortierte Leichtfraktion oder Getränke-Verbundverpackungen) oder Gummi (z.B. Altreifen) thermisch behandeln.

Da nicht von allen Anlagen Kapazitäten bekannt sind, handelt es sich bei der Gesamtkapazität um einen Mindestwert.

In den thermischen Behandlungsanlagen werden hauptsächlich folgende Abfälle unter Nutzung der Energieinhalte verbrannt:


  • Reststoffe aus der Holzbearbeitung / -verarbeitung sowie Altholz

  • Reststoffe aus der Papier- und Zellstoff-Produktion

  • Kunststoffe und Verpackungsmaterialien

  • Altreifen und sonstige Gummiabfälle

  • Heizwertreiche Fraktionen aus der Sortierung von Abfällen

  • Klärschlämme und sonstige Schlämme

  • Shredder-Rückstände

  • Gefährliche Abfälle und Altöle

  • Tiermehl und Tierfett
Tabelle: Thermische Behandlungsanlagen (ohne Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle)
Bundesland 
Anzahl 
 
Mindestkapazitäten
in t/a
 
 
Burgenland 
 
60.100 
 
Kärnten 
15 
 
228.000 
 
Niederösterreich 
24 
 
33.200 
 
Oberösterreich 
41 
 
906.000 
 
Salzburg 
24 
 
105.000 
 
Steiermark 
40 
 
1.301.500 
 
Tirol 
 
5.400 
 
Vorarlberg 
 
31.000 
 
Wien 
24 
 
257.000 
 
Österreich gerundet 
180 
 
2,9 Mio 
 

Datengrundlage: Umweltbundesamt Anlagendatenbank (Datenstand April 2006)

Von den 180 thermischen Behandlungsanlagen verbrennen 128 Anlagen nur Abfälle, die innerhalb des eigenen Betriebes anfallen.

Die weiteren 52 Anlagen mit einer Mindestkapazität von rund 2,0 Millionen Tonnen sind zum Teil öffentlich zugänglich, übernehmen zum Teil aber auch nur Abfälle von bestimmten Partnerunternehmen, so genannte „ausgewählte Dritte“. 16 dieser 52 Anlagen mit einer Mindestkapazität von rd. 270.000 t/a verbrennen hauptsächlich gefährliche Abfälle.

Abbildung: Thermische Behandlungsanlagen (ohne Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle)
Abbildung: Thermische Behandlungsanlagen (ohne Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle)
Foto: BMLFUW

  
  
 
 
 
  
 
 
 
 
Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2006 befasst sich mit diesem Thema auch auf folgenden Seiten:
"Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle"
"Aschen, Schlacken und Stäube"
"Verordnungen zum AWG 2002"
"Richtlinien, Verordnungen und sonstige Regelungen"
"Thermische Abfallbehandlung"
"Input- und Outputoptimierung für die Abfallverbrennung"

19.09.2006, Lebensministerium VI/3