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Grundzüge der österreichischen Abfallwirtschaftsstrategie

Allgemeines
Vorgaben und Maßnahmen des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes orientieren sich an den Zielen und Grundsätzen des AWG 2002.

Demnach ist die Abfallwirtschaft im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit danach auszurichten, dass
 
  1. schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt vermieden oder sonst das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen so gering wie möglich gehalten werden,
  2. die Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen so gering wie möglich gehalten werden,
  3. Ressourcen (Rohstoffe, Wasser, Energie, Landschaft, Flächen, Deponievolumen) geschont werden,
  4. bei der stofflichen Verwertung die Abfälle oder die aus ihnen gewonnenen Stoffe kein höheres Gefährdungspotential aufweisen als vergleichbare Primärrohstoffe oder Produkte aus Primärrohstoffen und
  5. nur solche Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellt.

Zu erreichen sind diese Ziele nach folgenden Grundsätzen:

 
  1. Die Abfallmengen und deren Schadstoffgehalte sind so gering wie möglich zu halten (Abfallvermeidung).
  2. Abfälle sind zu verwerten, soweit dies ökologisch zweckmäßig und technisch möglich ist und die dabei entstehenden Mehrkosten im Vergleich zu anderen Verfahren der Abfallbehandlung nicht unverhältnismäßig sind und ein Markt für die gewonnenen Stoffe oder die gewonnene Energie vorhanden ist oder geschaffen werden kann (Abfallverwertung).
  3. Nicht verwertbare Abfälle sind je nach ihrer Beschaffenheit durch biologische, thermische, chemische oder physikalische Verfahren zu behandeln. Feste Rückstände sind möglichst reaktionsarm und ordnungsgemäß abzulagern (Abfallbeseitigung).

Die Vorgaben des Bundes-Abfallwirtschaftsplans zu den Grundsätzen

  • Abfallvermeidung,
  • Abfallverwertung und
  • Abfallbeseitigung
haben sich daher aus den Zielen des AWG abzuleiten und nicht umgekehrt. Das heißt konkret, dass die Abfallvermeidung und -verwertung nicht als Ziele an sich angestrebt werden, sondern die Ziele des AWG (insbesondere Schutz von Mensch und Umwelt sowie Ressourcenschonung) mit einem bestmöglichen Mix aus Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung erreicht werden sollen.

Die Abfallwirtschaftspolitik ist ein wichtiger Teil der gesamten Umweltschutzpolitik und orientiert sich wie diese am anerkannten Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung und deren Säulen Ökologie, Ökonomie und soziale Sicherheit. Kern ist die Weiterentwicklung der klassischen Abfallwirtschaft (schadlose Beseitigung bereits angefallener Abfälle) zu einer Ressourcenbewirtschaftung auf Basis stoffstrom- und güterstromgesteuerter Überlegungen.

Erfolgreiche Maßnahmen zur Abfallvermeidung (qualitativ wie quantitativ) müssen zwangsläufig am Produktionsprozess selbst ansetzen. Sinnvolle Abfallverwertung bedarf unter der Voraussetzung vertretbarer Kosten eines Zusammenspiels aus ökologischer Zweckmäßigkeit und technischer Machbarkeit. Daraus resultiert die Erkenntnis, dass es keine klare Abgrenzung zwischen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen und jenen der versorgenden Wirtschaft geben kann. Sinnvolle und in ihren Auswirkungen abgesicherte Entscheidungen können nur auf dem detaillierten Wissen von systemübergreifenden Stoffstrom- und Güterstromanalysen getroffen werden.

Maßnahmen für eine umweltgerechte Abfallbehandlung (Beseitigung) stehen nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Vermeidung und Verwertung. Trotz der hierarchischen Gliederung der Grundsätze des AWG bedarf es zur Zielerreichung der dauerhaften Zerstörung von (organischen) Schadstoffen und der sicheren Ausschleusung von (anorganischen) Schadstoffen in letzte Senken.
 
Forderungen nach einer 100 %igen Abfallverwertung konkurrieren mit dem Ziel, dass die aus ihr gewonnenen Stoffe kein höheres Gefährdungspotential aufweisen sollen, als vergleichbare Primärrohstoffe. Durch Schadstoffakkumulationen entstehen zudem wieder Umweltgefährdungen.
 
Die Verteilung von Schadstoffen in der Umwelt unterläuft zudem die Ressourcenschonung, weil Stoffe nicht mehr wieder gewonnen werden können. Andererseits sind die Übergänge zwischen Verwertung und Beseitigung fließend und geben oft genug Anlass für juristische Interpretationen. Auch Verwertungsprozesse sind mit Umweltbelastungen verbunden. Der mancherorts postulierte vollkommene Umstieg auf die Abfallverwertung kann daher ebenso wie „Zero-Emisson“ Strategien nur über einen Etikettenschwindel erreicht werden.

Vorrangiges Ziel ist und bleibt der Schutz von Mensch und Umwelt, begleitet bzw. erreicht durch möglichst geringe Emissionen und bestmögliche Nutzung vorhandener Ressourcen. Ökologisches Stoffstrommanagement bedeutet die nachhaltige Beherrschung von anthropogenen Stoffströmen mit minimierten Umweltbelastungen.

Nachhaltigkeit in der Abfallwirtschaft wird zudem durch das Vorsorgeprinzip geprägt. Insbesondere Maßnahmen zur Abfallvermeidung können Umweltbeeinträchtigungen an ihrem Ursprung bekämpfen. Mit einer verstärkten Betonung der Produzentenverantwortung soll dem Verursacherprinzip Nachdruck verliehen werden.
 
Als Grundprinzip gilt weiters, dass sämtliche Maßnahmen unter dem Aspekt der Kostenwahrheit zu beurteilen sind und volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Überlegungen standhalten müssen.

Die Produktion von Gütern ist großteils auf den ständigen Abbau von Rohstoffen angewiesen. Nicht nur der enorme Verbrauch fossiler Energieträger, sondern auch die Abbaumengen mineralischer Rohstoffe weisen immer noch eine steigende Tendenz auf. Dieser durch die Wirtschaft ausgelöste riesige Stoffumsatz führt zu immer mehr Abfällen und Schadstoffen. Abhilfe garantiert einerseits ein verminderter Stoffeinsatz und andererseits eine verstärkte Umsetzung der Kreislaufwirtschaft, die bereits bei der Güterproduktion die Möglichkeit der Wiederverwendung und Verwertung einplant und Schadstoffe vermeidet. Kern einer nachhaltigen Wirtschaftsweise ist die Steigerung der Ökoeffizienz, wobei der Erhöhung der Materialeffizienz eine vorrangige Bedeutung zukommt und für die Abfallwirtschaft maßgebend ist.

Stoffstrommanagement bewirkt in diesem Zusammenhang das zielorientierte Beeinflussen des Stoffeinsatzes. Ein Stoffstrommanagement bedingt jedenfalls die Kenntnis der relevanten Stoffströme, um an den geeigneten Stellen in das System eingreifen zu können.
 

Abfallvermeidungs- und -verwertungsstrategie
Unter Federführung des Umweltbundesamtes und mit Einbindung maßgeblicher Interessensgruppen und ExpertInnen wurde für den Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2006 bzw. die Planungsperiode 2006 - 2011 eine eigenständige Vermeidungs- und Verwertungsstrategie entwickelt.

Die notwendigen Weichenstellungen und Entscheidungen wurden in zahlreichen Workshops vorgenommen. Mehrere Begleitstudien komplettieren das Bild. Mit der vorliegenden Strategie werden die auf einem breiten Konsens beruhenden Möglichkeiten für bundesweite Maßnahmen aufgezeigt, die unter Betrachtung der gesamten abfallwirtschaftlichen Situation als realistisch erscheinen und im Hinblick auf die dadurch zu erzielenden Effekte als sinnvoll anzusehen sind.

Wesentliches Ziel der angestrebten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung ist die weitere Entkoppelung der Mengenzuwächse von zur Beseitigung anfallenden Abfällen vom allgemeinen Wirtschaftswachstum sowie eine weitere Reduzierung der zu deponierenden Abfallmengen. Zudem soll deren Ablagerungsqualität durch vor gelagerte Schadstoffvermeidung und -entfrachtung weiter verbessert werden.
 

Abfallbeseitigung
Die vollständige Umsetzung der Deponieverordnung ab 2004 (Verbot der Ablagerung von Abfällen mit hohen organischen Anteilen) und die damit einhergehende Vorbehandlung in geeigneten thermischen, biologischen und chemisch-physikalischen Anlagen, wofür in den letzten Jahren zahlreiche Anlagen errichtet bzw. ausgebaut wurden, bildet den entscheidenden Schritt für die Erreichung wesentlicher Ziele des AWG und damit einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Abfällen. Zudem wird damit ein wichtiger Beitrag für die Erreichung der österreichischen Klimaschutzziele geleistet.

Wesentliches Ziel der österreichischen Abfallwirtschaftspolitik ist die Sicherstellung einer weit reichenden Entsorgungsautarkie. Insbesondere zur Behandlung von Abfällen mit hohen organischen Anteilen aus Haushalten, Gewerbe und Industrie sind daher in geringem Ausmaß noch weitere Anlagen bereit zu stellen, um spätestens nach Ablauf sämtlicher Übergangsfristen zur Umsetzung der Deponieverordnung ab 2009 über ausreichende Kapazitäten verfügen zu können. 
 

28.06.2006, Lebensministerium VI/3