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Einleitung

Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mindestens alle fünf Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) zu erstellen und über das Internet zu veröffentlichen. Nach den Plänen von 1992, 1995, 1998 und 2001 liegt mit dem Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2006 nunmehr die vierte Fortschreibung vor mit der gleichzeitig über die bisher getroffenen Maßnahmen und deren Effizienz berichtet wird. 
 
Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan gilt einerseits als Weißbuch der österreichischen Abfallwirtschaft und andererseits werden die gemeinschaftsrechtlich erforderlichen Programme (z.B. Verpackungen, Batterien) umgesetzt und in den Behandlungsgrundsätzen jener Stand der Technik beschrieben, welcher erforderlich ist, um Beeinträchtigungen der öffentlichen Interessen (§ 1 Abs. 3 AWG 2002) zu vermeiden. 

Eine Notifizierung der Leitlinien zur Abfallverbringung und Behandlungsgrundsätze gemäß der Richtlinie 98/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften erfolgte unter der Zahl 2006/136/A.